1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SIT-Services, Inhaber Frank Kotsch, Birmenitz 11e, 01623 Lommatzsch, und seinen Kunden über Reparatur- und Wartungsleistungen, technische Dienstleistungen, Datenübertragung, Datenrettung, Software- und Windows-Hilfe, Vor-Ort-Service sowie den Verkauf von Geräten, Ersatzteilen und Zubehör.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags durch SIT-Services zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot, Kostenvoranschlag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
Soweit eine vorherige Prüfung oder Diagnose erforderlich ist, wird zunächst der festgestellte Fehler bzw. die technische Situation ermittelt. Eine bestimmte Reparaturmöglichkeit oder ein bestimmter Reparaturerfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Prüfung, Kostenvoranschlag und zusätzliche Arbeiten
Für die Prüfung bzw. Diagnose eines Gerätes fällt grundsätzlich eine Prüfpauschale von 39,00 € an, sofern vor Auftragserteilung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für einen ausdrücklich beauftragten Kostenvoranschlag (KVA) fällt grundsätzlich eine Pauschale von 69,00 € an. Die KVA-Pauschale wird bei Erteilung des Reparaturauftrags auf die Reparaturvergütung angerechnet, soweit dies im konkreten Angebot bzw. Auftrag entsprechend ausgewiesen ist.
Ergeben sich während der Reparatur zusätzliche, zuvor nicht erkennbare Arbeiten oder Kosten, wird der Kunde nach Möglichkeit vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten informiert und um Freigabe gebeten.
4. Reparaturrisiken, Vorschäden und Schäden während der Reparatur
Elektronische Geräte können aufgrund ihres Alters, ihrer Bauart, ihres technischen Zustands, von Verschleiß, Materialermüdung oder bereits vorhandenen Schäden besondere Reparaturrisiken aufweisen. Dies gilt insbesondere für verklebte, versprödete, verformte oder bereits beschädigte Bauteile.
4.1 Vorhandene Vorschäden
Der Kunde hat SIT-Services bekannte Vorschäden, Sturz- oder Flüssigkeitsschäden, frühere Reparaturversuche sowie sonstige relevante Besonderheiten des Gerätes mitzuteilen. Soweit möglich, werden erkennbare Vorschäden bei der Annahme dokumentiert.
Für Funktionsbeeinträchtigungen oder weitere Schäden, die bereits vor Beginn der Reparatur vorhanden waren oder nachweislich auf einen bereits vorhandenen Vorschaden zurückzuführen sind, haftet SIT-Services nicht, soweit SIT-Services hierfür nicht verantwortlich ist.
4.2 Typische Risiken bei der Demontage
Bei der fachgerechten Demontage können insbesondere bei älteren oder vorgeschädigten Geräten bereits geschwächte Komponenten versagen. Beispiele sind Displays, Glasflächen, Rahmen, Gehäuseteile, Steckverbindungen, Flexkabel, Schraubverbindungen oder verklebte Bauteile.
Ein solches technisches Risiko stellt für sich genommen keine mangelhafte Reparaturleistung dar. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Schaden nachweislich durch eine schuldhafte, nicht fachgerechte Durchführung der Reparatur verursacht wurde.
4.3 Schäden an zuvor mangelfreien Geräten
Wird ein Gerät vor der Reparatur nachweislich in einem bestimmten Bereich als mangelfrei dokumentiert und wird dieser Bereich durch eine schuldhafte, nicht fachgerechte Reparaturausführung beschädigt, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden unberührt.
5. Reparaturfreigabe, Mehrkosten und Abbruch
Eine Reparatur wird nur im vereinbarten Umfang durchgeführt. Soweit sich nach der Prüfung oder während der Reparatur zusätzliche erforderliche Arbeiten oder Kosten ergeben, wird hierfür grundsätzlich eine gesonderte Freigabe des Kunden eingeholt, sofern die Umstände dies zulassen.
Stellt sich während der Prüfung oder Reparatur heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich, nicht sinnvoll oder nur mit einem nicht vertretbaren zusätzlichen Risiko möglich ist, kann SIT-Services die Reparatur nach Rücksprache mit dem Kunden abbrechen. Bereits vereinbarte und erbrachte Prüf-, Diagnose- oder sonstige Leistungen können entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnet werden.
Der Kunde kann einen Reparaturauftrag grundsätzlich vor Abschluss der Arbeiten beenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Prüf- und Diagnosekosten sowie gegebenenfalls bereits verbindlich bestellte oder speziell für den Auftrag beschaffte Komponenten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der individuellen Vereinbarung zu berücksichtigen sein.
6. Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile und Komponenten
Die Verwendung vom Kunden bereitgestellter Ersatzteile oder sonstiger Komponenten bedarf der vorherigen Zustimmung von SIT-Services. SIT-Services ist berechtigt, die Verwendung abzulehnen, wenn die Komponente technisch ungeeignet, beschädigt, offensichtlich minderwertig oder nicht mit dem Gerät kompatibel erscheint.
Für Mängel, Ausfälle oder Folgeschäden, die auf die Beschaffenheit oder mangelnde Eignung eines vom Kunden bereitgestellten Teils zurückzuführen sind, haftet SIT-Services nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Gewährleistung für das vom Kunden bereitgestellte Teil selbst wird von SIT-Services nicht übernommen.
7. Fehler, die nicht dauerhaft reproduzierbar sind
Bei sporadisch auftretenden, nicht dauerhaft reproduzierbaren oder unter den Prüfbedingungen nicht feststellbaren Fehlern kann die technische Diagnose erschwert oder unmöglich sein. SIT-Services schuldet in diesem Fall die vereinbarte Prüfung bzw. die nach den Umständen mögliche Fehlersuche, nicht die Feststellung eines Fehlers, der während der Prüfung nicht reproduziert werden kann.
Eine erfolgreiche Behebung eines solchen Fehlers kann nur zugesagt werden, wenn eine entsprechende Ursache festgestellt und eine konkrete Reparatur vereinbart wurde.
8. Flüssigkeits-, Feuchtigkeits- und Wasserschäden
Bei Geräten mit Flüssigkeits-, Feuchtigkeits- oder Wasserschäden besteht ein erhöhtes und teilweise nicht vorhersehbares Risiko für Folgeschäden. Korrosion und bereits eingetretene Schäden können auch nach einer zunächst erfolgreichen Reinigung oder Reparatur zu späteren Funktionsstörungen führen.
Eine Prüfung oder Reinigung eines Flüssigkeitsschadens stellt daher grundsätzlich keine Garantie für eine dauerhafte Wiederherstellung des Gerätes dar. Eine erfolgreiche Reparatur kann bei solchen Schäden nur zugesagt werden, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Daten und Datensicherung
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und sollte vor Übergabe des Gerätes eine vollständige Datensicherung durchführen, soweit dies technisch möglich ist. SIT-Services kann vor Beginn bestimmter Arbeiten auf die Notwendigkeit einer Datensicherung hinweisen.
Bei Reparaturen, Softwarearbeiten, Zurücksetzungen, Datenübertragungen und insbesondere bei Datenrettungen kann ein Datenverlust technisch nie vollständig ausgeschlossen werden. Eine Haftung für Datenverlust richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und setzt insbesondere eine von SIT-Services zu vertretende Pflichtverletzung voraus.
10. Datenrettung
Eine erfolgreiche vollständige oder teilweise Datenrettung kann nicht garantiert werden. Umfang und Erfolg einer Datenrettung hängen insbesondere vom Zustand des Speichermediums und von der Ursache des Datenverlustes ab.
Soweit keine ausdrückliche Erfolgsvereinbarung getroffen wurde, schuldet SIT-Services die vereinbarte technische Tätigkeit, nicht den Erfolg der vollständigen Wiederherstellung sämtlicher Daten.
11. Ersatzteile und verwendete Komponenten
Es werden die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Ersatzteile oder Komponenten verwendet. Bei ausdrücklich vereinbarten kompatiblen bzw. gleichwertigen Ersatzteilen kann es je nach Produkt zu technischen oder optischen Abweichungen gegenüber dem Originalzustand kommen.
Bereits vorhandene Displayschutzfolien, Panzergläser oder sonstiges Zubehör müssen bei einem notwendigen Austausch eines Bauteils grundsätzlich nicht kostenlos ersetzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Software, Lizenzen und Zugangsdaten
Bei Softwareinstallationen, Updates, Einrichtung und Fehlerbehebung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass erforderliche Lizenzen, Produktschlüssel und Nutzungsrechte rechtmäßig vorhanden sind. SIT-Services übernimmt keine Beschaffung oder Bereitstellung kostenpflichtiger Softwarelizenzen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde hat erforderliche Zugangsdaten nur bereitzustellen, soweit diese für die vereinbarte Leistung notwendig sind. Nach Abschluss der Arbeiten sollte der Kunde Passwörter, PINs oder sonstige Zugangsdaten gegebenenfalls ändern.
13. Reparaturbonus Sachsen
SIT-Services ist als teilnehmendes Reparaturunternehmen für den Reparaturbonus Sachsen gelistet. Eine mögliche Förderung ist nicht Bestandteil des Reparaturvertrages und wird von SIT-Services weder zugesagt noch im Namen des Kunden beantragt.
Ob eine konkrete Reparatur förderfähig ist, richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB), insbesondere nach der persönlichen Berechtigung, dem geförderten Gerät, dem Rechnungsbetrag, dem Zeitpunkt des Reparaturauftrags und den verfügbaren Fördermitteln. Der Kunde ist selbst für die Prüfung der Voraussetzungen und die fristgerechte Antragstellung verantwortlich.
Die Beantragung erfolgt grundsätzlich nach erfolgreicher Reparatur und Bezahlung durch den Kunden selbst. SIT-Services stellt die hierfür erforderlichen Rechnungsunterlagen im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Anspruch auf Bewilligung oder Auszahlung der Förderung besteht gegenüber SIT-Services nicht.
15. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Abholung bzw. Übergabe des Gerätes fällig. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen die jeweils von SIT-Services angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung.
15. Abholung und zurückgelassene Geräte
Nach Fertigstellung wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert. Das reparierte Gerät wird grundsätzlich erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen herausgegeben, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Gesetzliche Rechte von SIT-Services, insbesondere ein gesetzliches Pfandrecht, bleiben unberührt. Bei nicht abgeholten Geräten wird der Kunde zunächst angemessen zur Abholung aufgefordert. Eine Verwertung erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
16. Dokumentation des Gerätezustands
Soweit möglich und sinnvoll, kann der Zustand des Gerätes bei Annahme durch Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Fotos oder sonstige Dokumentation festgehalten werden. Der Kunde soll erkennbare Vorschäden und Besonderheiten bei Übergabe angeben.
Eine Dokumentation kann nicht jede innere oder erst nach der Demontage erkennbare Beschädigung erfassen. Maßgeblich bleiben die bei der konkreten Auftragsannahme getroffenen Feststellungen und Vereinbarungen.
17. Ersatzteilverfügbarkeit und Lieferzeiten
Reparatur- und Lieferzeiten können von der Verfügbarkeit benötigter Ersatzteile, Komponenten und Lieferanten abhängen. Angegebene Fertigstellungs- oder Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlicher Termin vereinbart, voraussichtliche Angaben.
Bei nicht oder nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen kann eine Reparatur gegebenenfalls nicht durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Kunde über die weitere Vorgehensweise informiert.
18. Bezug zum Reparaturauftrag und Übergabeprotokoll
Individuelle Angaben im Reparaturauftrag, Angebot, Kostenvoranschlag, Reparaturannahme- oder Übergabeprotokoll gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Vereinbarungen enthalten und gesetzlich zulässig sind.
19. Gewährleistung / Mängelrechte
Für von SIT-Services erbrachte Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei einem mangelhaften Werk können dem Kunden insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – weitere Mängelrechte zustehen.
Die gesetzlichen Rechte werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder unzulässig eingeschränkt.
20. Haftung
SIT-Services haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit eine Haftung gesetzlich vorgesehen ist.
Keine Haftungsbeschränkung gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Im Übrigen gelten für Haftungsbeschränkungen die gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere werden gesetzliche Mängelrechte des Kunden durch diese Klauseln nicht ausgeschlossen.
21. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat SIT-Services die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugangsdaten oder Freigaben zur Verfügung zu stellen, soweit diese für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Zugangsdaten sind nach Möglichkeit nur über sichere bzw. ausdrücklich dafür vorgesehene Wege zu übermitteln.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
23. Anbieter
SIT-Services
Inhaber: Frank Kotsch
Birmenitz 11e
01623 Lommatzsch
Telefon: 01520 25 10 536
E-Mail: info@sit-services.de
Stand: September 2026